Artikel zum Thema: Rosen schneiden

25.07.2013

Urteil

Unfallversicherung - Tod beim Rosen Schneiden ist versichert

Wer sich beim Schneiden von Rosen an den Dornen verletzt und schließlich an den Verletzungen stirbt, dessen Angehörige haben Anspruch auf die Leistungen einer Versicherung für den Fall eines Unfalltods. Darauf hat das Oberlandesgericht Karlsruhe bestanden (Az. 12 U 12/13).» weiterlesen